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   LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03   

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https://dejure.org/2004,23044
LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03 (https://dejure.org/2004,23044)
LSG Berlin, Entscheidung vom 18.10.2004 - L 16 U 77/03 (https://dejure.org/2004,23044)
LSG Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - L 16 U 77/03 (https://dejure.org/2004,23044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Verletztenrente; Bedeutung des Gesamtbetrags aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat des Eintritts des Unfalls des Verletzten; Zulässigkeit einer Berücksichtigung von späteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R

    Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Journalist - Minderung der

    Auszug aus LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03
    Vielmehr bestimmt diese Vorschrift allein die eine der beiden Schadensbemessungsgrößen (MdE bzw. JAV) abweichend vom zeitlichen Bezugsrahmen des § 82 Abs. 1 SGB VII als maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2000 -B 2 U 31/99 R-).

    Der Senat sieht die Rechtslage vielmehr auf Grund der - eindeutigen - gesetzlichen Regelungen sowie der Ausführungen des BSG in dem Urteil vom 7. November 2000 (B 2 U 31/99 R) zum Entschädigungscharakter des § 90 Abs. 1 SGB VII als geklärt an.

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Auszug aus LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03
    Unabhängig von der Neufestsetzung des JAV zum Stichtag (Tag nach dem- fiktiven - Ende der Ausbildung; vgl. BSG SozR 3-2200 § 573 Nr. 2) am 28. September 2000 und dessen maßgebender Höhe wird die aus tatsächlichen Gründen neu zu berechnende Verletztenrente in neuer Höhe erst nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist, mithin ab 1. Oktober 2000 (vgl. § 73 Abs. 1 SGB VII).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer

    Auszug aus LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03
    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für die Zukunft Grundlage der Rentenberechnung; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 = HV-Info 1993, 972).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 2 U 91/99

    Abgasreinigung von Oxidationsprozessen (Arbeitnehmererf.)

    Auszug aus LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03
    Nach der Zweckbestimmung der genannten Vorschrift sollen Personen, die schon vor oder während der Zeit der Schul- oder Berufsausbildung einen Arbeitsunfall erleiden und deshalb im Jahre vor dem Unfall regelmäßig noch kein bzw. nicht das volle Arbeitsentgelt erzielt haben, zur Vermeidung von Härten geschützt und so gestellt werden, als hätten sie den Unfall nach der voraussichtlichen Beendigung der Berufsausbildung erlitten (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2000 -B 2 U 91/99 R- nicht veröffentlicht - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 165/10
    Ergänzend weist er auf das Urteil des LSG Berlin vom 18. Oktober 2004 - L 16 U 77/03 - in einem vergleichbaren Fall hin, in dem der Jahresarbeitsverdienst nach Abschluss eines Humanmedizinstudiums bei der Berechnung der Verletztenrente angenommen worden sei.

    Das von dem Berufungskläger angeführte Urteil des LSG Berlin vom 18. Oktober 2004 - L 16 U 77/03 - (abrufbar unter Juris) ist mit dem hier vorliegenden Fall nicht vergleichbar und betrifft andere Rechtsfragen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2007 - L 6 U 182/04
    Dies gilt auch dann, wenn das voraussichtliche Ausbildungsziel trotz der Unfallfolgen erreicht wurde und gar kein wirtschaftlicher Schaden im Beruf eingetreten ist (BSG, SozR 2200 8 573 Nr. 11) oder wenn nach Beendigung der Ausbildung gar keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird (LSG Berlin, Urteil vom 18. Oktober 2004 -L 16 U 77/03).
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